Bei Verspätung, Flug und Entschädigung greifen Rechte für alle Passagiere

Passagiere, die mehrfach im Jahr verreisen oder aus geschäftlichen Gründen mit dem Flugzeug unterwegs sein müssen, sind mit dem Thema der Verspätung, Flug und Entschädigung bestens betraut. Es führt immer wieder zu einem großen Ärgernis, zu spät oder möglicherweise gar nicht am Zielort ankommen zu können. Aber es stehen dem Verbraucher natürlich Rechte zu, welche in den Bereich der Verspätung, Flug oder Entschädigung hineinfallen. Diese betreffen die Kostenübernahme wie beispielsweise eine pauschale Ersatzleistung für aufkommende, zusätzliche Kosten oder die Rückerstattung des Flugtickets. Welche Möglichkeit in Frage kommt, obliegt der vorliegenden Situation.

Für den Bereich von Verspätung, Flug und Entschädigung auf dem aktuellen Stand sein

Schon bevor die Flugreise angetreten wird, sollte sich der Passagier mit den jeweiligen Fällen der Verspätung, Flug oder Entschädigung auseinandersetzen. So wird beispielsweise bei einer Annullierung des Fluges oder einer Umbuchung der volle Ticketpreis zurückerstattet. Gleichermaßen kann der Fluggast die Beförderung mit dem nächstmöglichen Flug verlangen. Bei einer Flugverspätung wird es etwas komplexer, denn hier muss ein Zeitraum von mindestens drei Stunden vorliegen, aber es ist auch die Entfernung daran gekoppelt. Ab drei Stunden werden bis zu 600 Euro erstattet, jedoch nur, wenn die Entfernungskilometer über 3.500 betragen.

Tags: ,

« Die Lutea Handys und was sie können!
Manchmal muss es eben Bares sein »